Wie verhalte ich mich richtig bei einer vorläufigen Festnahme durch die Polizei?
Zu Beginn einer Festnahme sollte Ihnen als dem Beschuldigten zunächst die Tatsache eröffnet werden, daß Sie nunmehr Beschuldigter sind. In diesem Zusammenhang sollten Sie insbesondere darauf hingewiesen werden, daß es Ihnen frei steht, Angaben zu machen, Sie also das Recht zu Schweigen haben.
Jede Äußerung von Ihnen, mag Sie Ihnen auch noch so unbedeutend und unverfänglich vorkommen, kann am Ende dazu führen, daß sich ein Verdacht gegen Sie bestätigt oder etwa Haftgründe geschaffen werden.
Sie sollten daher unter keinen Umständen Angaben machen, weder zu Ihrer Person, noch zu den konkreten Tatvorwürfen sondern darauf bestehen, den Anwalt Ihres Vertrauens bzw. Ihren Verteidiger anrufen zu dürfen.
Sie sollten es auch unter allen Umständen vermeiden, mit Polizeibeamten "informelle Gespräche" zu führen. Alles was Sie in diesen Gesprächen äußern und für Sie nachteilig ist, wird sich anschließend in einem Vermerk Ihres Gesprächspartners in der Akte finden und sich entsprechend auf Ihr Verfahren auswirken können.
Fazit: Schweigen ist die stärkste Waffe, die Ihnen im Moment der Festnahme zur Verfügung steht und Sie sollten sich dieses Verteidigungsmittels nicht leichtfertig entledigen, denn die langjährige Erfahrung zeigt:
Wer früh singt, sitzt lange!
In dringenden Fällen, insbesondere bei Verhaftung oder Durchsuchung, sind wir erreichbar unter der Notrufnummer 0178/1333474.